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Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung – KAPrüfbV

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Im Prüfungsbericht ist zu beurteilen, ob die getroffenen organisatorischen Vorkehrungen der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Vergabe von Leistungen an Dritte, die zu Lasten des Sondervermögens abgerechnet werden, geeignet sind und ob die Vergabe dieser Leistungen wirtschaftlich sinnvoll war.

Zuletzt geändert durch Art. 17 Abs. 4 G v. 3.6.2021 I 1498
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26