Kapitalanlage-Prüfungsberichte-Verordnung – KAPrüfbV

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Im Prüfungsbericht ist zu beurteilen, ob die getroffenen organisatorischen Vorkehrungen der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft für die Vergabe von Leistungen an Dritte, die zu Lasten des Sondervermögens abgerechnet werden, geeignet sind und ob die Vergabe dieser Leistungen wirtschaftlich sinnvoll war.

Zuletzt geändert durch Art. 26 Abs. 6 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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