1Im Prüfungsbericht ist die geschäftliche Entwicklung der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft darzustellen und zu erläutern.
2Dabei sind die die geschäftliche Entwicklung kennzeichnenden Zahlen des Berichtsjahres und die des Vorjahres gegenüberzustellen.
(+++ §§ 15 bis 20: Zur Anwendung vgl. § 44 Abs. 1 Satz 3 +++)