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Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV

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1Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind.
2Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen.

3Die Vergütungsparameter sind zu Beginn des Bemessungszeitraums festzulegen und müssen sich an den Strategien ausrichten sowie das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.

4Dabei sind auch die ESG-Risiken zu berücksichtigen.

Zuletzt geändert durch Art. 12 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Änderung durch Art. 10 G v. 12.5.2026 I Nr. 139 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt V 7610-2-38 v. 6.10.2010 I 1374
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26