(1) 1Das Institut hat in seinen Organisationsrichtlinien Grundsätze zu den Vergütungssystemen festzulegen.
2Die Grundsätze umfassen insbesondere
(2) Die Institute haben Inhalte und Ergebnisse der Entscheidungsprozesse, in denen der Gesamtbetrag der variablen Vergütungen und dessen Verteilung im Institut festgelegt wurden, angemessen zu dokumentieren.
(3) 1Werden Zulagen der fixen Vergütung zugeordnet, sind die Gründe dafür zu dokumentieren.
2Dabei ist gesondert darauf einzugehen, wenn die Zulagen