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Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV

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Im Herkunftsnachweisregister oder im Regionalnachweisregister gespeicherte Daten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie für das Führen des jeweiligen Registers nicht mehr erforderlich sind.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 6.8.2025 I Nr. 186
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26