print

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes – GtDFmEloAufklVDV

arrow_left arrow_right

Zur Laufbahnprüfung ist zugelassen, wer die Ausbildung durchlaufen hat.

Ersetzt V 2030-7-14-2 v. 22.8.2006 I 2057 (LAP-gDFm/EloAufklBundV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25