print

Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung – GntDSVVDV

arrow_left arrow_right

(1) Im Auswahlverfahren wird festgestellt, inwieweit die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen an ihre Eignung und Befähigung (Eignungsmerkmale) erfüllen.

(2) 1Die Eignungsmerkmale können die folgenden Kompetenzbereiche abdecken:
2

1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz und
4.
Sozialkompetenz.

(3) 1Die Feststellung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten.
2Der Einsatz der Auswahlinstrumente kann durch Informationstechnik unterstützt werden.

Ersetzt V 2030-8-5-4 v. 20.11.2014 I 1752 (GntDSVVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25