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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung – GntDSVVDV

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1Während der gesamten Studienzeit werden modulspezifische und allgemeine Studienberatungen angeboten.
2Die modulspezifische Fachstudienberatung wird von den Fachdozentinnen oder den Fachdozenten durchgeführt, die in dem Modul lehren.
3Die allgemeine Studienberatung wird in den Bildungsbereichen der Träger des Fachbereichs Sozialversicherung durchgeführt.

Ersetzt V 2030-8-5-4 v. 20.11.2014 I 1752 (GntDSVVDV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25