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Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen – GemFinRefG

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Das Bundesministerium der Finanzen kann dieses Gesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum und unter neuer Überschrift im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Neugefasst durch Bek. v. 10.3.2009 I 502;
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 26.4.2024 I Nr. 140
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25