(1) 1Über jede Vor-Ort-Kontrolle nach §§ 34 und 36 ist ein Kontrollbericht zu erstellen.
2Der Kontrollbericht umfasst insbesondere die folgenden Angaben:
3
(2) Über die mittels Flächenüberwachungssystem ermittelten Ergebnisse ist der Betriebsinhaber zu informieren.