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Verordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems – GAPInVeKoSV

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Sofern der Betriebsinhaber die Umverteilungseinkommensstützung beantragt, hat er im Sammelantrag für den Fall, dass er seinen Betrieb nach dem 1. Juni 2018 aufgespalten hat oder sein Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist, zusätzlich zu erklären, dass diese Aufspaltung nicht einzig den Zweck verfolgt, die Umverteilungseinkommensstützung zu erhalten.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 30.4.2025 I Nr. 128
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25