Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz – ErbStG

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Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.

Neugefasst durch Bek. v. 27.2.1997 I 378;
zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 22.6.2026 I Nr. 192
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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