print

Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungs- und Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft) – DSLBSa

arrow_left arrow_right

1Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten.
2Stellvertretende Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft nach außen wie ordentliche Vorstandsmitglieder.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25