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Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BLES

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Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten.

Geändert durch Art. 1 V v. 23.7.1997 I 1918
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25