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Verordnung über die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher der Freiwilligen des Bundesfreiwilligendienstes – BFD-WahlV

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(1) Wählen und gewählt werden kann, wer im Wählerverzeichnis registriert ist.

(2) Die Wählerin oder der Wähler kann bei jeder Wahl bis zu sieben Stimmen abgeben, jedoch je Kandidatin oder Kandidat nur eine Stimme.

(3) 1Freiwillige, die als Sprecherin oder Sprecher gewählt werden möchten, übersenden dem Bundesamt bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Wahlzeitraums durch E-Mail ihre Bewerbungsunterlagen.
2Das Bundesamt veröffentlicht diese Unterlagen nach § 5 Absatz 1 Nummer 5.

(4) 1Die Wahl wird ausschließlich über die Internetseite www.bundesfreiwilligendienst.de durchgeführt.
2Die Identifikation der registrierten Wählerinnen und Wähler erfolgt über die Zugangsdaten.
3Die Stimmabgabe erfolgt mittels Transaktionscode.
4Die Zuordnung einer Wählerin oder eines Wählers zum Transaktionscode wird nach der Stimmabgabe gelöscht.

(5) 1Als Sprecherinnen und Sprecher gewählt sind die sieben Freiwilligen, auf die die meisten Stimmen entfallen.
2Stehen weniger als sieben Freiwillige für das Amt zur Verfügung, sind es entsprechend weniger Sprecherinnen oder Sprecher.
3Bei Stimmengleichheit der Sprecherinnen oder Sprecher entscheidet die längere Dienstdauer, bei gleicher Dienstdauer das Los.

(6) 1Als Stellvertreterinnen oder Stellvertreter gewählt sind die sieben Personen, auf die nach den Sprecherinnen und Sprechern die meisten Stimmen entfallen.
2Bei Stimmengleichheit gilt Absatz 5 Satz 2 und 3 entsprechend.

(7) 1Die Amtszeit der Sprecherinnen oder Sprecher und der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter dauert bis zur nächsten Wahl.
2Dies gilt auch, wenn sie aus dem Bundesfreiwilligendienst ausgeschieden sind.
3Legt eine Sprecherin oder ein Sprecher oder eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter das Amt nieder, rückt die Kandidatin oder der Kandidat nach, auf die oder den bei der Wahl nach den Stellvertreterinnen und Stellvertretern die meisten Stimmen entfallen sind.
4Steht die Kandidatin oder der Kandidat nicht mehr zur Verfügung, rückt die oder der Nächstplatzierte nach.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25