print

BFD-Wahlverordnung – BFD-WahlV

arrow_left arrow_right

Freiwillige nach § 2 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (Freiwillige) wählen auf Bundesebene einmal jährlich sieben Sprecherinnen oder Sprecher und sieben Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26