1Der Zeitraum für die Wahl der Sprecherinnen und Sprecher beträgt 15 Werktage.
2Der Wahlvorstand legt im Einvernehmen mit der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes den Beginn des Wahlzeitraums fest.
3Die Wahl soll bis zum 15. November jeden Jahres abgeschlossen sein.