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Gesetz über den Ausgleich beruflicher Benachteiligungen für Opfer politischer Verfolgung im Beitrittsgebiet – BerRehaG

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1Das Verwaltungsverfahren vor den Rehabilitierungsbehörden einschließlich des Widerspruchsverfahrens ist kostenfrei.
2Wurde ein Antrag im Verwaltungsverfahren oder ein Widerspruch als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen, so können dem Antragsteller die Kosten auferlegt werden.

Neugefasst durch Bek. v. 1.7.1997 I 1625;
zuletzt geändert durch durch Art. 5 G v. 25.2.2025 I Nr. 63
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25