BerRehaG
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Berufliches Rehabilitierungsgesetz – BerRehaG
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§ 21 Inhalt des Antrags
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Der Antrag soll enthalten
1.
Angaben zur Person,
2.
Angaben zur Ausbildung und zum beruflichen Werdegang,
3.
eine Darstellung der Verfolgung,
4.
Angaben zum Umfang der Benachteiligung in Ausbildung und Beruf,
5.
die Angabe von Beweismitteln,
6.
eine Erklärung, ob und wo der Antragsteller schon früher einen Antrag gestellt hat, sowie
7.
Angaben zu Kindern, die infolge einer Verfolgung nach
§ 11a
Absatz 3
nicht erzogen werden konnten.
Neugefasst durch Bek. v. 1.7.1997 I 1625;
zuletzt geändert durch durch Art. 5 G v. 25.2.2025 I Nr. 63
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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