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Verordnung über das Verfahren zur Erteilung eines Zertifikats für Endgeräte durch die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben – BDBOSZertV

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1Gegenstand der Zertifizierung sind Endgeräte mit bestimmten, das Endgerät identifizierenden Hardware- und Software-Eigenschaften, die zur Verwendung im Digitalfunk BOS vorgesehen sind.
2Bei Funkleitstellen, die funktional direkt auf die Leitstellenschnittstelle wirken, werden nur die unmittelbar dazu verwendeten Hardware- und Software-Komponenten als Leitstellenbestandteil zertifiziert.

Geändert durch Art. 4 G v. 29.3.2017 I 626
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26