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Auslandstrennungsgeldverordnung – ATGV

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Diese Verordnung regelt die bei grenzüberschreitenden dienstlichen Maßnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld.

Zuletzt geändert durch Art. 4 V v. 6.3.2025 I Nr. 78
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25