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Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen – ASchulG

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Zur Förderung der deutschen Sprache kann die Bundesregierung Schulen im Ausland, die keine Deutschen Auslandsschulen sind, aber das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz anbieten, nach Maßgabe des Zuwendungsrechts fördern.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25