Anzeigenverordnung – AnzV

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(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2819 - 2820;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)


BG


Beteiligungen von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte
einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen

(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 KWG)
     
 Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
   Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Identnummer Geschäftsleiter/in1  
                         
  Herr     Frau       Identnummer des Instituts  
                         
Nachname, sämtliche Vornamen                        
         
Geburtsdatum   Geburtsort   Servicenummer2
         
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)    
         
 
tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig), Identnr. (achtstellig)


1.  Anlass der Anzeige

  Übernahme   Veränderung   Aufgabe mit Wirkung vom:            



2.  Beteiligungsunternehmen3

  CRR-Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 3d Satz 1 KWG)
  Wertpapierinstitut
(§ 2 Abs. 1 WpIG)
  E-Geld-Institut
(§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZAG)
  sonstiges Kreditinstitut
(§ 1 Abs. 1 KWG)
  Finanzdienstleistungsinstitut
(§ 1 Abs. 1a KWG)
  Kapitalverwaltungsgesellschaft
(§ 17 KAGB)
  Finanzinstitut
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 CRR4)
  Finanzunternehmen
(§ 1 Abs. 3 KWG)
  Anbieter von Nebendienstleistungen
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 18 CRR)
  Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 CRR)
  gemischte Finanzholding-Gesellschaft
(Art. 4 Abs. 1 Nr. 21 CRR)
  Versicherungsunternehmen
(§ 7 Nr. 33 VAG)
  Versicherungsunternehmen
eines Drittstaats
(§ 7 Nr. 34 VAG)
  Versicherungs-Holdinggesellschaft
(§ 7 Nr. 31 VAG)
  Zahlungsinstitut
(§ 1 Abs. 1 Satz Nr. 1 ZAG)
  sonstiges Unternehmen    

             
Firma und Rechtsform des Beteiligungsunternehmens (lt. Registereintragung)   Identnummer (falls bekannt)
             
PLZ5   Sitz       Staat
             
Register-Nr./Amtsgericht5; Rechtsträgerkennung6   Wirtschaftszweig7       Servicenummer2
             
Verhältnis zum Institut nach § 15 KWG            


3.  Angaben zu den Beteiligungsquoten8

 wird durch die BBk ausgefüllt
Ident-Nr. des Beteiligungs-
unternehmens
Kapitalanteil9 Kapital des
Unternehmens10
Tsd. Euro
Stimmrechts-
anteil11
in Prozent
in Prozent Tsd. Euro
                       
 
   
Besondere Bemerkungen12  
   
             
Sachbearbeiter/in       Telefon-Nr.   E-Mail
             
Ort/Datum           eigenhändige Unterschrift

Fußnoten:

1 oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt.
2 Servicefeld für die elektronische Einreichung.
3 Mehrfachauswahl ist nicht zulässig. Treffen gleichzeitig mehrere Varianten zu, ist die speziellere anzukreuzen. Ist eine speziellere Auswahl nicht festlegbar, ist diejenige Variante auszuwählen, die dem größten Anteil am Geschäft des Unternehmens entspricht.
4 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
5 Nur bei inländischen Unternehmen anzugeben.
6 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls zu berücksichtigen.
7 Dreistellige Schlüsselnummer entsprechend „Kundensystematik für die Bankenstatistik“.
8 Für Beteiligungsstrukturen, in denen Treuhandverhältnisse vorkommen, ist neben dem Hauptvordruck die Anlage für komplexe Beteiligungsstrukturen einzureichen. In diesem Fall ist Nummer 3 des Hauptvordrucks nicht auszufüllen.
9 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
10 Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen.
11 Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma.
12 Namensaktien, vinkulierte Namensaktien, ohne Nennkapital, Komplementär, Kommanditist, Anteil nicht voll einbezahlt, Kapitalveränderung, Fusion, Kapital reduziert um eigene Anteile, Stammdatenänderung, abweichende Stimmrechtsanteile, Beteiligung resultiert ganz oder teilweise aus einem stillen Beteiligungsverhältnis.

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Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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