Anzeigenverordnung – AnzV

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(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1735 — 1736)

NTLSI


Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern
eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer
Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –

(Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)


Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern
eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher
Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
– Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht –

(Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG)
     
 Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht
   Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Identnummer
Geschäftsleiter(in)1
 
                         
        Identnummer des Instituts2  
                         
                         


1.  Angaben zur Person

  Herr     Frau        
         
Nachname, sämtliche Vornamen        
         
Geburtsdatum   Geburtsort    
         
Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat)    


2.  Art der Anzeige

  Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern/innen eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen
(§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)
  Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
(§ 24 Abs. 2a KWG)


3.  Angaben zur Tätigkeit (Unternehmen im Geltungsbereich des KWG; ohne anzuzeigende Nebentätigkeit oder anzuzeigende weitere Tätigkeit)

   
  als Geschäftsleiter(in) tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
   
  als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
   
  als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)
   
  als Mitglied des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans tätig bei (Firma, Rechtsform und Sitz des Instituts/der Finanzholding-Gesellschaft/der gemischten Finanzholding-Gesellschaft lt. Registereintragung mit PLZ) BAK-Nummer (sechsstellig)
Identnr. (achtstellig)

(ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)



4.  Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen

  Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG)   sonstiges Unternehmen
  Beginn der zusätzlichen Tätigkeit      
    mit Wirkung vom  
  Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit      
  als Geschäftsleiter/in   als Mitglied
des Aufsichtsrats
  als Mitglied
des Verwaltungsrats
  als Mitglied
des Beirats3
     
 Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat;
Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung
4; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt)
  wird durch die BBk ausgefüllt  
  Kreditnehmereinheit-Nr. des
Unternehmens
 
                     
    Identnummer des
Unternehmens
 
                     
                         


5.  Angaben zur Berechnung der höchstens zulässigen Anzahl an Mandaten
(Angabe von weiteren Mandaten bei Unternehmen, die nicht dem KWG unterliegen; Mandate, die als ein Mandat gelten; Mandate, die nicht zu berücksichtigen sind; ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)







6.  Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit (ggf. auf einem gesonderten Blatt ausführen)

 







       
Ort/Datum       eigenhändige Unterschrift
         
         
         

1 oder der einzelvertretungsberechtigten Person oder der Person, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führt, oder des Mitglieds eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft
2 oder der Finanzholding-Gesellschaft oder der gemischten Finanzholding-Gesellschaft
3 Mandate in Beiräten sind anzugeben, wenn die Aufgaben und Befugnisse des Beirats denen eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans entsprechen und gesetzlich, per Satzung oder Gesellschaftsvertrag geregelt sind.
4 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI, sind ebenfalls anzugeben.

Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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