Allgemeine Gebührenverordnung – AGebV

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(Fundstelle: BGBl. I 2021, 204 – 210)



Teil A
Allgemeine pauschale Stundensätze
(Pauschalsätze der Kosten eines Standardarbeitsplatzes in der Bundesverwaltung)


Kostenblock   Stundensatz
in Euro
 Abschnitt 1
Personaleinzel- und Sacheinzelkosten
 1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,90 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
 Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 50,73
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 59,42
gehobener Dienst/Gruppe E 9b
bis E 12
74,41
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
93,61
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,87 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.
 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 62,00
gehobener Dienst 75,19
höherer Dienst 96,59
 2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,70 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.
 Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 39,60
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 46,38
gehobener Dienst/Gruppe E 9b
bis E 12
58,09
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
73,08
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,68 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.
 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 48,40
gehobener Dienst 58,70
höherer Dienst 75,40
 Abschnitt 2
Personaleinzelkosten
 1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,31 Euro gekürzt werden.  Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 37,39
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 46,09
gehobener Dienst/Gruppe E 9b
bis E 12
61,08
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
80,28
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,30 Euro gekürzt werden.  Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 49,01
gehobener Dienst 62,19
höherer Dienst 83,59
 2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,24 Euro gekürzt werden.  Verwaltungsbeschäftigte
einfacher Dienst/Gruppe E 2 bis E 4 29,19
mittlerer Dienst/Gruppe E 5 bis E 9a 35,98
gehobener Dienst/Gruppe E 9b
bis E 12
47,68
höherer Dienst/Gruppe E 13
bis E 15 Ü
62,67
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,23 Euro gekürzt werden.  Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
mittlerer Dienst 38,26
gehobener Dienst 48,55
höherer Dienst 65,25
 Abschnitt 3
Sacheinzelkosten
 1. mit Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,59 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
 Verwaltungsbeschäftigte
  13,33
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,57 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,08 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,11 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,05 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,02 Euro gekürzt werden.
 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
  13,00
 2. ohne Gemeinkostenzuschlag
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,46 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,07 Euro gekürzt werden.
 Verwaltungsbeschäftigte
  10,41
Wenn Dienstreisen als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,45 Euro gekürzt werden.
Wenn Sachverständige als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,06 Euro gekürzt werden.
Wenn Hubschrauber als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,09 Euro gekürzt werden.
Wenn Boote oder Schiffe als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,04 Euro gekürzt werden.
Wenn Wasserwerfer als Auslage abzurechnen sind, muss der Stundensatz um 0,01 Euro gekürzt werden.
 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
  10,15



Teil B
Herleitung der allgemeinen pauschalen Stundensätze


Kostenblock Besoldungs- oder Entgeltgruppe/Zweckbestimmung Durchschnittskosten
für den Bund
pro Jahr in Euro
 1. Personaleinzelkosten
 1.1 Beamtinnen und Beamte
1.1.1 steuerpflichtiges Brutto A 3 29 209
A 4 34 875
A 5 36 285
A 6 37 245
 einfacher Dienst A 2 bis A 6  36 427
A 6 33 056
A 7 36 673
A 8 43 251
A 9 47 887
A 9 + Zulage 52 040
 mittlerer Dienst A 6 bis A 9 + Zulage  44 860
A 9 40 738
A 10 50 215
A 11 57 815
  A 12 63 344
A 13 70 639
A 13 + Zulage 74 822
 gehobener Dienst A 9 bis A 13 + Zulage  57 529
A 13 65 194
A 14 73 858
A 15 85 319
A 16 95 292
   höherer Dienst A 13 bis A 16  78 088
1.1.2 Versorgung
% von 1.1.1
 Verwaltungsbeamtinnen und -beamte
 
einfacher Dienst 27,9  
10 163
 
mittlerer Dienst 27,9  
12 516
 
gehobener Dienst 29,3  
16 856
 
höherer Dienst 36,9  
28 814
 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte
 
mittlerer Dienst 32,6  
14 624
 
gehobener Dienst 32,6  
18 754
 
höherer Dienst 32,6  
25 457
1.1.3 sonstige Personalnebenkosten
  Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften sowie Heilfürsorge der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten  2 450
Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften    100
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen    400
 1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
1.2.1 steuerpflichtiges Brutto E 2 32 523
E 2 Ü 29 897
E 3 34 831
E 4 35 699
 Gruppe E 2 bis E 4  34 830
E 5 38 483
E 6 39 805
E 7 43 533
E 8 45 403
E 9a  47 884
 Gruppe E 5 bis E 9a   42 261
  E 9b  52 951
E 9c  52 503
E 10  55 546
E 11  60 576
E 12  66 265
 Gruppe E 9b bis E 12   58 811
E 13  61 817
E 14  74 679
E 15  86 568
E 15 Ü 103 564
 Gruppe E 13 bis E 15 Ü   68 841
1.2.2 Personalnebenkosten Bezüge E 2   8 738
E 2 Ü   8 475
E 3   9 078
E 4   9 470
 Gruppe E 2 bis E 4    9 149
E 5  10 190
E 6  10 623
E 7  11 864
E 8  12 315
E 9a  12 793
 Gruppe E 5 bis E 9a   11 319
E 9b  13 914
E 9c  13 464
E 10  14 472
E 11  15 551
E 12  16 632
 Gruppe E 9b bis E 12   15 088
E 13  15 590
E 14  18 109
E 15  19 537
E 15 Ü  19 652
 Gruppe E 13 bis E 15 Ü   16 901
1.2.3 sonstige Personalnebenkosten
  Fürsorgeleistungen und Unterstützungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften    100
Unfallversicherung Bund und Bahn    250
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen    400
 2. Sacheinzelkosten
 2.1 sächliche Verwaltungsausgaben  5 490
  Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung  
Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen
Mieten und Pachten
Aus- und Fortbildung
Dienstreisen
Sachverständige
 2.2 Investitionen  3 660
  kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten  
Erwerb von Fahrzeugen
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT)
Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
 2.3 Büroräume  8 100
  Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume  
Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem einheitlichen Liegenschaftsmanagement
Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen
 2.4 pauschaler Abschlag von 2.1 bis 2.3 – 4 %
 3. Gemeinkosten
Zuschlagssatz auf Personaleinzel- und Sacheinzelkosten 28,1 %
 4. Personalstruktur Bundesbedienstete
 4.1 Anzahl    
   Verwaltungsbeamtinnen und -beamte  78 121
einfacher Dienst  1 225
mittlerer Dienst 34 001
gehobener Dienst 29 546
höherer Dienst 13 349
   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  70 337
Gruppe E 2 bis E 4  5 313
Gruppe E 5 bis E 9a 39 376
  Gruppe E 9b bis E 12 16 244
Gruppe E 13 bis E 15 Ü  9 404
 4.2 Vollzeitäquivalente    
   Verwaltungsbeamtinnen und -beamte  74 211
einfacher Dienst  1 196
mittlerer Dienst 32 673
gehobener Dienst 27 875
höherer Dienst 12 467
   Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  65 126
Gruppe E 2 bis E 4  4 690
Gruppe E 5 bis E 9a 36 740
Gruppe E 9b bis E 12 15 177
Gruppe E 13 bis E 15 Ü  8 159
 5. Arbeitsleistung
Arbeitsstunden   pro Monat
  Beamtinnen und Beamte    136
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer    129
Redaktionelle Anmerkungen

(+++ Anlage 1 Teil A Abschn. 1 Nr. 1: Zur Anwendung vgl. § 1 Abs. 3 HkNGebV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 11.2.2021 I 204
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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