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Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln – WRMG

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Das Umweltbundesamt übermittelt den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission ein Verzeichnis der im Bundesgebiet anerkannten Labors, die zur Durchführung der nach der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 erforderlichen Prüfverfahren nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 befähigt und befugt sind, und unterrichtet die Europäische Kommission regelmäßig über eingetretene Änderungen.

Neugefasst gem. Bek. v. 17.7.2013 I 2538;
zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 3 G v. 27.7.2021 I 3274
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25