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Verkäufer- und Einzelhandelskaufleuteausbildungsverordnung – VerkEHKflAusbV

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Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf

1.
die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1) genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
2.
den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.

Geändert durch Art. 1 V v. 1.6.2017 I 1503
Ersetzt V 806-21-1-329 v. 16.7.2004 I 1806; 2007 I 2203 (EzHdlAusbV)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26