(1) 1Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
2
| Verkauf und Werbemaßnahmen mit | 25 Prozent, |
| Warenwirtschaft und Kalkulation mit | 15 Prozent, |
| Wirtschafts- und Sozialkunde mit | 10 Prozent sowie |
| Fachgespräch in der Wahlqualifikation mit | 50 Prozent. |
(2) 1Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
2
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Verkauf und Werbemaßnahmen“, „Warenwirtschaft und Kalkulation“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn