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Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung – UStDV

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Bei grenzüberschreitenden Personenbeförderungen mit Kraftfahrzeugen von und zu den in § 1 Abs. 3 des Gesetzes bezeichneten Gebieten sowie zwischen diesen Gebieten sind die Streckenanteile in diesen Gebieten als inländische Beförderungsstrecken anzusehen.

Neugefasst durch Bek. v. 21.2.2005 I 434;
zuletzt geändert durch Art. 30 G v. 2.12.2024 I Nr. 387
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25