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TierZDV
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Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes – TierZDV
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§ 31 Zulassungsvoraussetzungen
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An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach
§ 27
bestanden und
2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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