TierZDV
Tierzuchtdurchführungsverordnung – TierZDV
arrow_left
arrow_right
§ 31 Zulassungsvoraussetzungen
anchor
An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach
§ 27
bestanden und
2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.
Geändert durch Art. 3 V v. 10.3.2026 I Nr. 61
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print