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Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes – TierZDV

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An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer

1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25