Tierzuchtdurchführungsverordnung – TierZDV

arrow_left arrow_right

An einem Kurzlehrgang über Eigenbestandsbesamung darf nur teilnehmen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

Geändert durch Art. 3 V v. 10.3.2026 I Nr. 61
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print