1Der Beirat berät die Organe der Stiftung in fachlichen Belangen.
2Seine Mitglieder sind vom Stiftungsrat aus dem Kreis von in- und ausländischen Sachverständigen zu berufen.
3Er wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende.
4Das Nähere regelt die Satzung.