Standortauswahlgesetz – StandAG

arrow_left

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1100)


Gewichtungsgruppe 1

Kriterium Wertungsgruppe
günstig bedingt günstig weniger günstig
Abstand zu vorhandener bebauter
Fläche von Wohngebieten und
Mischgebieten
Abstand
> 1 000 m
Abstand
500 – 1 000 m
Abstand
< 500 m
Emissionen
(zum Beispiel Lärm, Schadstoffe)
Unterschreitung der Vorsorgewerte Überschreitung der Vorsorgewerte in
bestimmten Phasen
bei Einhaltung der Grenzwerte
 
Überschreitung der Vorsorgewerte in
bestimmten Phasen
oberflächennahe Grundwasservorkommen zur Trinkwasser-
gewinnung
keine Nutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut
erschließbar
Bestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar
Überschwemmungsgebiete keine    

Gewichtungsgruppe 2

Kriterium Wertungsgruppe
günstig bedingt günstig weniger günstig
Naturschutz- und Schutzgebiete nach §§ 23 und 32 Bundesnaturschutzgesetz keine    
bedeutende Kulturgüter keine    
tiefe Grundwasservorkommen zur
Trinkwassergewinnung
keine Nutzung potenziell möglich oder Ausweichpotenzial gut
erschließbar
Bestehende oder geplante Nutzung und Ausweichpotenzial nur aufwändig erschließbar

Gewichtungsgruppe 3

Kriterium Wertungsgruppe
günstig bedingt günstig weniger günstig
Anlagen, die der zwölften Verordnung
zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
unterliegen
 
keine Anlagen
mit Störfallrisiko
vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind verlegbar vorhandene Anlagen mit Störfallrisiko sind nicht verlegbar
Abbau von Bodenschätzen,
einschließlich Fracking
keine Vorkommen keine Nutzung
bestehender Vorkommen/ungünstige Abbaubedingungen
bestehende oder
geplante Nutzungen/günstige Abbaubedingungen
geothermische Nutzung des
Untergrundes
kein Potenzial   bestehende oder
geplante Nutzung
Nutzung des geologischen
Untergrundes als Erdspeicher
(Druckluft, CO2-Verpressung, Gas)
kein Potenzial   bestehende oder
geplante Nutzung
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 22.3.2023 I Nr. 88
Ersetzt V 751-17 v. 23.7.2013 I 2553 (StandAG)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print