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Staatsangehörigkeitsgesetz – StAG

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Das Bundesministerium des Innern und für Heimat wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Regelungen zu erlassen über die formalen Anforderungen an die Einbürgerungs- und die Verzichtsurkunde, die Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung sowie den Staatsangehörigkeitsausweis.

Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.12.2025 I Nr. 364
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26