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Gesetz über die Gleichbehandlung der Soldatinnen und Soldaten – SoldGG

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Erfolgen Benachteiligungen in Form sexueller Belästigungen nach dem Beschäftigtenschutzgesetz vor dem 18. August 2006, ist das zu diesem Zeitpunkt geltende Recht anzuwenden.

Zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 31.7.2008 I 1629
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25