Soldatenlaufbahnverordnung – SLV

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1Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere zugeordnet.
2Die Zuordnung der Laufbahnen zu den Laufbahngruppen ergibt sich aus Anlage 1.

Zuletzt geändert durch Art. 19 Abs. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 370
Ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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