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Soldatenlaufbahnverordnung – SLV

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1Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere zugeordnet.
2Die Zuordnung der Laufbahnen zu den Laufbahngruppen ergibt sich aus Anlage 1.

Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 17.12.2024 I Nr. 418
Änderung durch Art. 19 Abs. 1 G v. 22.12.2025 I Nr. 370 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt V 51-1-27 v. 19.3.2002 I 1111 (SLV 2002)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26