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Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen – SchwbVWO
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Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
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Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl
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§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
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§ 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
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§ 3 Liste der Wahlberechtigten
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§ 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
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§ 5 Wahlausschreiben
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§ 6 Wahlvorschläge
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§ 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
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§ 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
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Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl
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§ 9 Stimmabgabe
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§ 10 Wahlvorgang
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§ 11 Schriftliche Stimmabgabe
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§ 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
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§ 13 Feststellung des Wahlergebnisses
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§ 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
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§ 15 Bekanntmachung der Gewählten
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§ 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
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§ 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
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Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
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§ 18 Voraussetzungen
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§ 19 Vorbereitung der Wahl
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§ 20 Durchführung der Wahl
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§ 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
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Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
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§ 22 Wahlverfahren
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Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
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§ 23 Wahlverfahren
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Vierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
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§ 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
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§ 25 Durchführung der Wahl
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§ 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
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§ 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
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Fünfter Teil Schlußvorschriften
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§ 28 (weggefallen)
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§ 29 (Inkrafttreten)
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Neugefasst durch Bek. v. 23.4.1990 I 811;
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2022 I 477
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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