Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV

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(Fundstelle: BGBl. I 2015, 948 - 952)


Datenübersicht für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I und II

Die angegebenen Beträge (kaufmännische Rundung) lauten auf Tsd. Euro (EUR);
Prozentangaben sind mit einer Nachkommastelle anzugeben.


 Position    Berichtsjahr (1)  Vorjahr (2)
(1) Daten zu den organisatorischen Grundlagen      
   1. Anwendung der Vorschriften über das Handelsbuch:
ja (= 0) / nein (= 1)
 
300
   
   2. Institut ist ein kapitalmarktorientiertes Unternehmen:
ja (= 0) / nein (= 1)
 
428
   
   3. Personalbestand gemäß § 267 Absatz 5 HGB 001    
(2) Daten zur Vermögenslage      
   1. Bestand Reserven nach § 340f HGB      
    a) nicht als Eigenmittel berücksichtigte stille Reserven nach
§ 340f HGB
 
002
   
    b) aufgrund unterlassener Einzelwertberichtigungen gebundene Reserven nach § 340f HGB  
400
   
   2. Reserven nach § 26a KWG i. d. F. vom 11. Juli 1985 401    
   3. Kursreserven bei Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren      
    a) Bruttobetrag der Kursreserven 301    
    b) Nettobetrag der Kursreserven1) 302    
   4. Kursreserven bei Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen      
    a) Bruttobetrag der Kursreserven 303    
    b) Nettobetrag der Kursreserven1) 304    
   5. Vermiedene Abschreibungen auf Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen  

305
   
   6. Vermiedene Abschreibungen auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere durch Übernahme in das Anlagevermögen  
306
   
   7. Nicht realisierte Reserven in Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Gebäuden (soweit sie als Eigenmittel nach Artikel 484 Absatz 5 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) i. V. m. § 10 Absatz 2b Nummer 6 KWG i. d. F. bis 31.12.2013 berücksichtigt werden)  


005
   
   8. Beteiligungen an einem in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 27 Buchstabe c bis h CRR genannten Unternehmen der Finanzbranche  
402
   
(3) Daten zur Liquidität und zur Refinanzierung      
   1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ überschreiten  
022
   
        250 Stk. Stk.
   2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden, die 10 Prozent der „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ überschreiten  
023
   
        251 Stk. Stk.
   3. Dem Kreditinstitut zugesagte Refinanzierungsmöglichkeiten ohne diejenigen bei der Deutschen Bundesbank      
    a) Zusagen 024    
    b) Inanspruchnahme 025    
(4) Daten zur Ertragslage      
   1. Zinsergebnis      
    a) Zinserträge2) 029    
    b) Zinsaufwendungen 030    
    c) darunter: für stille Einlagen, für Genussrechte und für nachrangige Verbindlichkeiten  
031
   
    d) Zinsergebnis 032    
   2. Vereinnahmte Zinsen aus notleidenden Forderungen 403    
   3. Provisionsergebnis3)      
    a) Provisionserträge 313    
    b) Provisionsaufwendungen 314    
    c) Provisionsergebnis 033    
nur von Kreditinstituten anzugeben, soweit sie keine Wertpapierhandelsbanken sind:      
   4. Nettoergebnis des Handelsbestands nach § 340c Absatz 1 HGB      
    a) aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 034    
    b) aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) 035    
    c) aus Geschäften mit Derivaten 036    
nur von Finanzdienstleistungsinstituten und Wertpapierhandelsunternehmen anzugeben:      
   4. Aufwendungen und Erträge des Handelsbestands      
    a) Aufwendungen aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands  
315
   
    b) Erträge aus Geschäften mit Wertpapieren des Handelsbestands 316    
    c) Aufwendungen aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) 317    
    d) Erträge aus Geschäften mit Devisen und Edelmetallen4) 318    
    e) Aufwendungen aus Geschäften mit Derivaten 319    
    f) Erträge aus Geschäften mit Derivaten 320    
   5. Ergebnis aus dem sonstigen nicht zinsabhängigen Geschäft5) 037    
   6. Allgemeiner Verwaltungsaufwand      
    a) Personalaufwand6) 038    
    b) andere Verwaltungsaufwendungen7) 039    
   7. Sonstige und außerordentliche Erträge und Aufwendungen      
    a) Erträge aus früheren Abschreibungen, Wertberichtigungen
und Rückstellungen im Kreditgeschäft
 
040
   
    b) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft  
041
   
    c) Erträge aus Zuschreibungen bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve und aus Geschäften mit diesen Wertpapieren  
042
   
    d) Abschreibungen auf Wertpapiere der Liquiditätsreserve und Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Wertpapieren  
043
   
    e) Erträge aus Zuschreibungen bei Finanzanlagen, Sachanlagen und immateriellen Anlagewerten sowie aus Geschäften mit diesen Gegenständen  

044
   
    f) andere sonstige und außerordentliche Erträge8) 045    
    g) Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte sowie Aufwendungen aus Geschäften mit diesen Gegenständen  

046
   
    h) andere sonstige und außerordentliche Aufwendungen9) 047    
   8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 048    
   9. Erträge aus Verlustübernahmen und baren bilanzunwirksamen Ansprüchen  
049
   
  10. Aufwendungen aus der Bildung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB  
050
   
  11. Erträge aus der Auflösung von Vorsorgereserven nach § 340f und § 340g HGB  
051
   
  12. Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne  
052
   
  13. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 053    
  14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 054    
  15. Entnahmen aus Kapital- und Gewinnrücklagen 055    
  16. Einstellungen in Kapital- und Gewinnrücklagen 056    
  17. Entnahmen aus Genussrechtskapital 057    
  18. Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals 058    
(5) Daten zum Kreditgeschäft10)      
   1. Höhe des Kreditvolumens 073    
   2. Darunter: Kredite an Nichtbanken 074    
   3. Angaben zu den in interne Risikoklassifizierungsverfahren aufgrund interner und externer Ratings eingeordneten Krediten      
    a) in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenes Kreditvolumen  
407
   
    b) Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit (Gelbbereich)11) 408    
      ba) bestehende Sicherheiten für Kredite mit erhöhter Ausfallwahrscheinlichkeit  
425
   
    c)  > 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Einzelwertberichtigung – EWB)  
409
   
      ca) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite12) 410    
    d) Übrige, einer Ausfallkategorie zugeordnete Kredite vor Absetzung von EWB13)  
411
   
      da) Höhe der individuellen Einzelwertberichtigungen14) 412    
      db) bestehende Sicherheiten für die übrigen, einer Ausfallkategorie zugeordneten Kredite13)  
413
   
    e) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 414    
   4. Angaben zu den nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren eingeordneten Krediten      
    a)  > 90 Tage in Verzug geratene Kredite (ohne Kredite, für die eine Einzelwertberichtigung – EWB gebildet wurde)  
415
   
    b) bestehende Sicherheiten für in Verzug geratene Kredite 416    
    c) einzelwertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite vor Absetzung von EWB15)  
417
   
    d) Einzelwertberichtigungen für individuell wertberichtigte, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogene Kredite14)  
418
   
    e) bestehende Sicherheiten für die wertberichtigten, nicht in interne Risikoklassifizierungsverfahren einbezogenen Kredite13)  
419
   
    f) Höhe der pauschalierten Einzelwertberichtigungen 420    
   5. Geprüftes Bruttokreditvolumen10) 421    
   6. Darunter: Kredite an Nichtbanken 422    
   7. Bruttovolumen der Kredite an solche Branchen, die einen Anteil von > 10 % am Bruttokundenkreditvolumen ausmachen  
423
   
   8. Unversteuerte Pauschalwertberichtigungen16) 080    
   9. Einzelwertberichtigungen      
    a) Bestand in der Vorjahresbilanz 332    
    b) Verbrauch 333    
    c) Auflösung 334    
    d) Bildung 335    
    e) neuer Stand 336    
  10. Rückstellungen im Kreditgeschäft17)      
    a) Bestand in der Vorjahresbilanz 337    
    b) Verbrauch 338    
    c) Auflösung 339    
    d) Bildung 340    
    e) neuer Stand 341    
  11. Abschreibungen auf Forderungen zu Lasten der Gewinn- und Verlustrechnung  
086
   
  12. Zur Rettung von Forderungen erworbene Grundstücke und
Gebäude
 
087
   
  13. Qualifizierte Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, deren Nennbetrag 15 Prozent der anrechenbaren Eigenmittel des Einlagenkreditinstituts übersteigt18)      
    a) des geprüften Einzelinstituts 426    
        349 Stk. Stk.
    b) der Institutsgruppe19) 427    
        351 Stk. Stk.
  14. Darunter: Anteile nach Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe a CRR 352    
(6) Bilanzunwirksame Ansprüche      
   1. Bare bilanzunwirksame Ansprüche      
    a) im Berichtsjahr20) 091    
    b) Bestand am Jahresende 092    
   2. Unbare bilanzunwirksame Ansprüche      
    a) im Berichtsjahr20) 093    
    b) Bestand am Jahresende 094    
(7) Ergänzende Angaben      
   1. Abweichungen im Sinne von § 284 Absatz 2 Nummer 2 HGB      
    a) von Bilanzierungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 095    
    b) von Bewertungsmethoden ja (= 0) / nein (= 1) 096    
   2. Buchwert der in Pension gegebenen Vermögensgegenstände bei echten Pensionsgeschäften (§ 340b Absatz 4 Satz 4 HGB)  
106
   
   3. Betrag der nicht mit dem Niederstwert bewerteten börsenfähigen Wertpapiere bei den folgenden Posten (§ 35 Absatz 1 Nummer 2 RechKredV)      
    a) Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 5)  
107
   
    b) Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten Nr. 6)  
108
   
   4. Leasinggeschäft      
    a) Gesamtbestand der aktivierten Leasinggegenstände 109    
    b) im Aufwandsposten Nr. 5 (Kontoform) oder 11 (Staffelform) enthaltene Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasinggegenstände  

110
   
    c) im Ertragsposten Nr. 8 enthaltene Erträge aus Leasinggeschäften  
111
   
   5. Nachrangige Vermögensgegenstände      
    a) nachrangige Forderungen an Kreditinstitute 112    
    b) nachrangige Forderungen an Kunden 113    
    c) sonstige nachrangige Vermögensgegenstände 114    
   6. Fristengliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 340d HGB in Verbindung mit § 9 RechKredV      
    a) andere Forderungen an Kreditinstitute mit Ausnahme der darin enthaltenen Bausparguthaben aus abgeschlossenen Bausparverträgen (Aktivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit      
      aa) bis drei Monate 354    
      bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 355    
      cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 356    
      dd) mehr als fünf Jahre 357    
    b) Forderungen an Kunden (Aktivposten Nr. 4) mit einer Restlaufzeit      
      aa) bis drei Monate 358    
      bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 359    
      cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 360    
      dd) mehr als fünf Jahre 361    
    c) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 1 b) mit einer Restlaufzeit      
      aa) bis drei Monate 362    
      bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 363    
      cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 364    
      dd) mehr als fünf Jahre 365    
    d) Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 a) mit einer Restlaufzeit      
      aa) bis drei Monate 366    
      bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 367    
      cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 368    
      dd) mehr als fünf Jahre 369    
    e) andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (Passivposten Nr. 2 b) bb) mit einer Restlaufzeit      
      aa) bis drei Monate 370    
      bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 371    
      cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 372    
      dd) mehr als fünf Jahre 373    
    f) andere verbriefte Verbindlichkeiten (Passivposten Nr. 3 b) mit einer Restlaufzeit      
      aa) bis drei Monate 374    
      bb) mehr als drei Monate bis ein Jahr 375    
      cc) mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 376    
      dd) mehr als fünf Jahre 377    
    g) im Posten „Forderungen an Kunden“ (Aktivposten Nr. 4) enthaltene Forderungen mit unbestimmter Laufzeit  
378
   
    h) im Posten „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden  

379
   
    i) im Unterposten „begebene Schuldverschreibungen“ (Passivposten Nr. 3 a) enthaltene Beträge, die in dem Jahr, das auf den Bilanzstichtag folgt, fällig werden  

380
   
1) Hier sind negative Ergebnisbeiträge aus den Sicherungsgeschäften mit den Kursreserven der gesicherten Aktiva zu verrechnen.
2) Einschließlich laufender Erträge aus Beteiligungen, Erträgen aus Ergebnisabführungsverträgen und Leasinggebühren.
3) Hier sind auch die Erträge und Aufwendungen für durchlaufende Kredite zu erfassen.
4) Einschließlich der Gewinne und Verluste aus Devisentermingeschäften unabhängig davon, ob es sich um zins- oder kursbedingte Aufwendungen oder Erträge handelt.
5) Hier sind die Ergebnisse aus Warenverkehr und Nebenbetrieben sowie alle anderen ordentlichen Ergebnisse aus dem nicht zinsabhängigen Geschäft einzuordnen, die nicht unter Position (4) Nr. 3 oder 4 fallen.
6) Einschließlich Aufwendungen für vertraglich vereinbarte feste Tätigkeitsvergütungen an die persönlich haftenden Gesellschafter. Aufwendungen für von fremden Arbeitgebern angemietete Arbeitskräfte sind dem anderen Verwaltungsaufwand zuzurechnen.
7) Hierunter fallen unter anderem Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, ausgenommen außerordentliche Abschreibungen. Zu erfassen sind hier alle Steuern außer Steuern vom Einkommen und vom Ertrag.
8) Hier sind alle Erträge anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Erträge aus Verlustübernahmen und aus baren bilanzunwirksamen Ansprüchen.
9) Hier sind alle Aufwendungen anzugeben, die nicht dem ordentlichen Geschäft zuzuordnen sind und daher nicht in das Betriebsergebnis eingehen, nicht jedoch Aufwendungen aus Gewinnabführungen.
10) Bei den Angaben zum Kreditgeschäft ist grundsätzlich der Kreditbegriff gemäß § 19 KWG zugrunde zu legen. Derivate sind mit ihrem Kreditäquivalenzbetrag anzugeben, und zwar nach der jeweils von den Instituten angewandten Berechnungsmethode (vgl. Teil 3 Titel II Kapitel 6 CRR). Dabei ist von den Beträgen nach Abzug von Wertberichtigungen auszugehen.
11) Hierunter fallen Engagements, die kein Ausfallkriterium erfüllen, deren Ausfallwahrscheinlichkeit (PD) jedoch 4 % beträgt oder übersteigt. Sollte das eingesetzte Risikoklassifizierungsverfahren keine Risikoklasse mit einer 4 %-Schwelle aufweisen, so ist die nächste höhere Schwelle zu verwenden. Sollte das intern verwendete Risikoklassifizierungsverfahren nicht auf ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten (PDs) basieren, ist eine der 4 %-Schwelle äquivalente Abgrenzung des Gelbbereichs vorzunehmen. Diese muss für Dritte nachvollziehbar sein und soll über den Prüfungszeitraum hinaus konsistent angewendet werden.
12) Von dem Institut im Rahmen der Erst- und Folgebewertung der Kreditsicherheiten gemäß BTO 1.2.1 Nr. 2 bis 4 und BTO 1.2.2 Nr. 3 und 4 der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin ermittelte Werte.
13) Diese Kategorie beinhaltet keine Kredite, auf die ausschließlich pauschalierte Einzelwertberichtigungen gebildet wurden.
14) Die Angaben zur Höhe der gebildeten EWB müssen den im Jahresabschluss berücksichtigten Werten entsprechen. Hinzuzurechnen sind Vorsorgereserven, die an akute Risiken gebunden sind und in deren Höhe auf die Bildung von EWB verzichtet wurde, sowie individuell zurechenbare Rückstellungen für Ausfallrisiken. Die hier berücksichtigten Vorsorgereserven sind zusätzlich in Position (2) Nr. 1 b (Pos. 400), nicht jedoch in Position (2) Nr. 1 a (Pos. 002) auszuweisen.
15) Kredite, für die anstelle von EWB ausnahmsweise Vorsorgereserven gebunden wurden, sind hier ebenfalls zu erfassen.
16) Einschließlich der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Beträge.
17) Soweit Pauschalwertberichtigungen als Rückstellungen ausgewiesen werden, sind sie unter Position (5) Nr. 8 anzugeben.
18) Bedeutende Beteiligungen nach Artikel 89 Absatz 1 oder 2 CRR einschließlich der Anteile, die unter die Regelung des Artikel 89 Absatz 3 Buchstabe (a) fallen.
19) Soweit die Relation auch auf konsolidierter Basis nach Artikel 11 Absatz 2 i. V. m. Artikel 89 CRR eingehalten werden muss, ist diese Angabe hier zusätzlich aufzunehmen.
20) Nettoposition (erhaltene ./. zurückgezahlte).
Redaktionelle Anmerkungen

(+++ Anlage 1 Tabelle Position 7 Nr. 1: Zur Anwendung vgl. § 71 Abs. 4 +++)
Anlage 1 Tabelle Position 7 Nr. 6 Buchst. a Eingangssatz Kursivdruck: Aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "enthaltenenen" durch "enthaltenen" ersetzt

Zuletzt geändert durch Art. 13 G v. 25.3.2026 I Nr. 81
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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