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Chip auf der Passkartendatenseite
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Verpflichtung für den Passhersteller
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Hardware zur Erfassung und Echtheitsbewertung von Fingerabdrücken
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Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
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| Verpflichtung für den Passhersteller
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| Verpflichtung für die Passbehörden
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| 3
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Software zur Erfassung, Echtheitsbewertung und Qualitätssicherung des Lichtbilds und der Fingerabdrücke
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Verpflichtung für den Passhersteller
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| Verpflichtung für die Passbehörden
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| Verpflichtung für die Anbieter dieser Software
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| 4
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Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes
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Verpflichtung für die Passbehörden, die das Lichtbild gemäß § 9 selbst fertigen oder für Dienstleister, die Lichtbildaufnahmegeräte im Sinne des § 4 Absatz 2 Nummer 2 verwenden.
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| Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte
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Modul für die Datenübermittlung von der Passbehörde an den Passhersteller
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Verpflichtung für den Passhersteller
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| Verpflichtung für die Passbehörden
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Modul zur Sicherung der Authentizität und Vertraulichkeit der Antragsdaten
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Verpflichtung für den Passhersteller
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| Verpflichtung für die Passbehörden
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| 7
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Hard- und Software zum Betrieb der Cloud
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Verpflichtung für den Cloudanbieter
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| 8
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Software zur Verschlüsselung und Übertragung der Lichtbilder von Dienstleistern an die Cloud
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Verpflichtung für die Softwarehersteller.
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