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Luftsicherheitsgesetz – LuftSiG

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Dieses Gesetz dient dem Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.3.2026 I Nr. 68
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26