Lokführer- und Transportausbildungsverordnung – LTAusbV

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Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Eisenbahner in der Zugverkehrssteuerung und zur Eisenbahnerin in der Zugverkehrssteuerung nach der Zugverkehrssteuerungsausbildungsordnung vom 14. März 2022 (BGBl. I S. 433, 447) ist im Umfang von 24 Monaten auf die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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