Lokführer- und Transportausbildungsverordnung – LTAusbV

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1Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Prüfen von Triebfahrzeugen“,
2.
„Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
3.
„Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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