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Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen – HufBeschlV

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Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25