HotelAusbV
Hotelberufeausbildungsverordnung – HotelAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
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Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen
1.
Hotelfachmann und Hotelfachfrau und
2.
Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement
werden nach
§ 4
Absatz 1
des Berufsbildungsgesetzes
staatlich anerkannt.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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