Hotelberufeausbildungsverordnung – HotelAusbV

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Die Ausbildungsberufe mit den Berufsbezeichnungen

1.
Hotelfachmann und Hotelfachfrau und
2.
Kaufmann für Hotelmanagement und Kauffrau für Hotelmanagement
werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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