print

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" – HdGStiftG

arrow_left arrow_right

(1) Zweck der Stiftung ist es, in einem Ausstellungs-, Dokumentations- und Informationszentrum die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Gesichte der Deutschen Demokratischen Republik unter Einbeziehung der Vor- und Entstehungsgeschichte darzustellen und Kenntnisse hierüber zu vermitteln.

(2) 1Der Erfüllung dieses Zwecks dienen insbesondere:
2

1.
Aufbau, Unterhaltung und Weiterentwicklung einer ständigen Ausstellung,
2.
wechselnde Sonderausstellungen, Vorträge, Seminare, Filmvorführungen,
3.
Einrichtung und Unterhaltung eines Informationszentrums, einer Bibliothek und einer Dokumentationsstelle,
4.
Veröffentlichungen,
5.
Errichtung und Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen der Stiftung.

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2021 I 3014
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25