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Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" – HdGStiftG

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Die Stiftung legt alle zwei Jahre einen öffentlich zugänglichen Bericht über ihre bisherige Tätigkeit und ihre Vorhaben vor.

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 16.7.2021 I 3014
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25