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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz – GtDBwBrandschutzVDV

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1Im Lehrgang „Organisation, Recht und Betriebswirtschaftslehre“ werden den Anwärterinnen und Anwärtern die notwendigen Kenntnisse in den folgenden Bereichen vermittelt:

1.
Staatsrecht, Personalrecht, Einsatzrecht und Katastrophenschutzrecht,
2.
Aufbau und Organisation der Bundeswehr sowie Grundlagen und Grundzüge des Verwaltungshandelns und
3.
Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 21 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26