Die Ausbildung und Prüfung nach dieser Verordnung sind der Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehr im Verwendungsbereich Brandschutz.
Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 21 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115