GiMedAusbV
Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung – GiMedAusbV
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§ 9 Prüfungsbereiche
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Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
2.
„3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.
Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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