Gestalter-immersive-Medien-Ausbildungsverordnung – GiMedAusbV

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1Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Immersive Medienprodukte in Entwicklungsumgebungen vorbereiten und erstellen“ und
2.
„3D-Modelle und Medienprodukte erstellen“.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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